(AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER CABS UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) STAND 01.09.2015


§1 ALLGEMEINES

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.


§2 ANGEBOT UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

1 Der Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.

2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3 Die zum Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Musterteile sowie Angaben und Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen.

4 An den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Musterteile und dergleichen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

5 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen – durch unveränderte schriftliche Bestellung angenommen wird.

6 Wir behalten uns Preisänderungen für den Fall vor, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung kostenverteuernde Umstände, gleich welcher Art, eintreten.

7 Der Mindestauftragswert für unsere Waren beträgt 50,- € netto, ansonsten erheben wir einen pauschalen Aufschlag von 25,- € netto auf den bestellten Warenwert.


§3 LIEFERUNG

1 Allgemeines

1.1 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über, sofern er kein Verbraucher ist.

1.2 Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

1.3 Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.

1.4 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 Abruftermine und –mengen können, soweit keine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde, nur im Rahmen unserer Lieferungs- und Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden.

2 Liefertermine und –fristen

2.1 Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben.

2.2 Wird eine Lieferzeit verbindlich vereinbart, können wir frühestens nach schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug gesetzt werden. Geraten wir nach Ablauf dieser Frist in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

2.3 Weitergehende Schadensersatzanprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässig-keit beruht.

2.4 Der Kunde hat für den Fall, dass uns die Leistung unmöglich ist, lediglich das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten ohne Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bzw. Nachlieferung. Empfangene Leistungen sind Zug um Zug zurück zu gewähren.

2.5 Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, die sich unserem Einflussbereich entziehen und unsere Lieferung verzögern oder unmöglich machen, berechtigen uns zum Rücktritt bzw. zum angemessenen Aufschub der Lieferfrist ohne Anspruch auf Schadensersatz bzw. Nachlieferung.

2.6 Sollte der Käufer mehr als 10 Tage in Annahmeverzug geraten, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung entstandener Transportkosten geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens von mindestens 30 % des jeweiligen Waren-Netto-Wertes bleibt vorbehalten.


§4 ZAHLUNG

1 Zahlungsbedingungen

1.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzgl. 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar.

1.2 Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung hierüber, eine besondere Abmachung und dass bis dahin alle früheren Rechnungen – ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind.

2 Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug

2.1 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

2.2 Weigert sich der Kunde, die Vorauszahlung zu leisten, so sind wir berechtigt, nach entsprechender Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

2.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abwicklung weiterer Aufträge zu unterbrechen und zurückzuhalten.

2.4 Wir sind berechtigt von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.


§5 EIGENTUMSVORBEHALT

1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.

2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.

3 Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

4 Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren.

5 Beim Weiterverkauf tritt anstelle der Vorbehaltsware die Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung einschließlich Verzugszinsen und Rechtsfolgekosten. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.

6 Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

7 Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 50 %.

8 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

9 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

10 Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung.

11 Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden.

12 Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.

13 Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.


§6 HAFTUNG

1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit uns keine arglistige, vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere 2 Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


§7 GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

1 Ist unser Kunde kein Verbraucher, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen.

2 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge mangelhafter Waren im Sinne von § 434 BGB stehen unseren Kunden gesetzliche Mängelansprüche zu, Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der Nr. 6 dieser AGB.

3 Ist unser Kunde kein Verbraucher so steht uns beim Nacherfüllungsanspruch unseres Kunden das Wahlrecht zur Nachbesserung des Mangels oder der Ersatzlieferung zu.

4 Mängel oder sonstige Schadensersatzansprüche stehen unseren Kunden nicht zu wenn

  • Bei eigenständiger Trennung/Kürzung der Seile nicht eine Mindestlänge von 5 cm aus dem RopeFix herausschaut, was die Belastbarkeit gewährleistet.
  • Wenn Seile oder Abhängungsbestandteile anderer Hersteller verwendet werden. Festigkeitswerte beziehen sich nur auf Kombinationen mit ERS-Produkten. Bei Verwendung von Produkten anderer Hersteller kann eine Lastgarantie nur bei vorheriger Prüfung in unserem Hause erfolgen.
  • Wenn Mechaniken geöffnet werden und an anderen Produktbestandteilen manipuliert wird. Beides führt zu sofortigem Garantieverlust und Haftungsausschluss.
  • Wenn die RopeFix-Klemm-Mechaniken nicht mit den dafür vorgesehenen und aus der Bezeichnung der Baureihe ersichtlichen Seildurchmessern eingesetzt werden.
  • Wenn der Kunde selbst angefertigte Seilbefestigungselemente verwenden sollte, wie z. B. Schlaufen oder mit Handzange verpresste Hülsen. Insoweit wird keinerlei Haftung bezüglich der Belastbarkeit unserer Produkte übernommen.

§8 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft ist unser Geschäftssitz in Lorsch.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden sind Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

2 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, bzw. ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bedingung verfolgten Zweck am nächsten kommt.



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